Rechte und Pflichten des Mieters
• Der Mieter erklärt, dass er über die Lage, Einrichtung sowie guten Zustand des Mietobjekts informiert ist.
• Das Mietobjekt darf nicht, an Dritte weitervermietet werden. Das Objekt darf nicht mit mehr Personen bewohnt werden als im Vertrag vereinbart worden ist. Eine Änderung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
• Der Mieter wird das Haus ordentlich benutzen mit Rücksicht auf eine Hausordnung des Vermieters.
• Der Mieter verpflichtet sich, durch Ihn verursachte Schäden am Mietobjekt, Ausstattung zu ersetzen. Weiterhin ist der Mieter schadenersatzpflichtig für abhanden gekommene Teile vom Mietobjekt, Ausstattung und Inventar.
• Der Mieter verpflichtet sich, nach Beendigung der Mietzeit das Mietobjekt sowie das darin befindliche Inventar in sauberen Zustand zu verlassen, das Geschirr muss sauber gespült in den Schränken sein, die Böden müssen besenrein sein und sämtlicher Müll muss in die dafür im Park aufgestellten Mülltonnen entsorgt werden.
• Das Mitbringen von Haustieren bedarf der schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Hunde dürfen nicht auf die Couch oder in die Betten und der Garten ist auf eventuelle Hinterlassenschaften der Hunde zu kontrollieren und diese zu entfernen (auch kleine Kinder nutzen die Wiese intensiv). Eine spätere Entfernung durch die Verwaltung kostet extra. Die Parkordnung schreibt vor, dass die Tiere innerhalb des Parks generell an der Leine geführt werden müssen und auch außerhalb des gemieteten Ferienhausgrundstücks die Hinterlassenschaften zu entfernen sind.
• Das Mietobjekt dient ausschließlich zu Wohnzwecken, das Mietobjekt darf nicht für gewerbliche Zwecke genutzt werden.
• Der Mieter muss Handtücher, Küchentücher und Bettwäsche selbst mitbringen. Es ist dem Mieter nicht erlaubt, die Betten im Mietobjekt ohne Bettwäsche zu benutzen.