Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten
Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Höhe
der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:
Kündigung durch den Gast
• • bis zum 40 Tag vor Reisebeginn: 10% des Gesamtpreises
• • bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 50% des Gesamtpreises
• • bis zum 2.Tag vor Reisebeginn: 80% des Gesamtpreises
• • 1 Tag vor Mietbeginn oder Nichtanreise: 95% des Gesamtpreises
Weiterhin ist zu beachten, dass bestimmte Preise oder Angebote möglicherweise nicht
storniert oder geändert werden können und in voller Höhe zu zahlen sind, unabhängig davon,
ob die Unterkunft storniert oder nicht genutzt wird.
1. Entscheidend für die Berechnung der Entschädigungspauschale ist der Zugang der
Kündigungserklärung des Gastes beim Schloss Alt Sammit. Falls die Unterkunft durch den
Vermieter anderweitig vergeben werden kann, sind die Einnahmen daraus auf die
Stornierungskosten anzurechnen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bei der
Buchung wird daher empfohlen.
2.Die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung des Gastes ohne Zahlungsverpflichtungen
besteht nur, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
5.Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Gastes bleibt von vorstehenden
Regelungen unberührt. Ein solches Recht besteht insbesondere dann, wenn sich vor oder
während des Aufenthaltes Mängel zeigen, die der Vermieter trotz Beschwerde des Gastes
nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt.
In diesem Fall ist das Schloss Alt Sammit berechtigt, dem Gast ein gleichwertiges
Alternativobjekt anzubieten. Ist ein solches Objekt nicht verfügbar, kann gemäß des
Deutschen Reiserechts ein höherwertiges angeboten werden. Die Differenz im Reisepreis ist
vom Gast zu tragen. Sollte dies nicht erwünscht sein, hat der Gast Anspruch auf
Rückerstattung des Mietpreises. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.